Elterneinsatz

Elterneinsatz/Mitgliederaktivität

Die Eltern sind in das Geschehen der Kinderkrippe aktiv mit eingebunden. Die Aufgaben, die sie übernehmen, sind vielfältig und werden nach Möglichkeit ihren Neigungen entsprechend vergeben.

Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags verpflichten sich die Eltern maximal 30 Stunden pro Krippenjahr ehrenamtlich für die Einrichtung tätig zu werden.

Durch die individuelle Eingewöhnungsphase der Eltern und ihrer Kinder entsteht eine vertrauensvolle Beziehung sowohl zu dem pädagogischen Personal, als auch zu den anderen Kindern und ihren Erwachsenen. (siehe Eingewöhnung)

Dies ist eine wichtige Voraussetzung, die anfallenden Aufgaben positiv zu erfüllen und ein Gefühl der gemeinsamen Verantwortung für das Gelingen einer förderlichen, erfüllten Krippenzeit zu entwickeln.

Die hier aufgeführten Tätigkeiten sind die wichtigsten, die von den Eltern und anderen Vereinsmitgliedern übernommen werden:
– Vorstandsarbeit (nicht durch Eltern; siehe Team, Vorsitzender)
– Protokollführung bei Elternabenden
– Teilnahme an Vereinssitzungen
– Teilnahme an regelmäßige Pflichtelternabende (alle 8 Wochen)
– Sponsoring, Öffentlichkeitsarbeit
– Putzdienst (bei Krankheit und Urlaub einer Reinigungskraft)
– Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten
– Pflege des Außengeländes, der Pflanzen und des Aquariums

Außerdem helfen die Eltern/Mitglieder mit, gemeinsame Feste, Ausflüge u. ä. zu organisieren und durchzuführen. Auch diese Aktionen tragen dazu bei, sowohl ein enges Verhältnis der Elternschaft untereinander, als auch zur Einrichtung an sich zu schaffen. Gemeinsames Handeln fördert das Zugehörigkeitsgefühl der Kinder und ihrer Erwachsenen zur Kinderkrippe.

Die Eltern können nach Absprache jederzeit hospitieren und aktiv am Krippenalltag teilnehmen. Dadurch erhalten sie einen Einblick in den Entwicklungsprozess des Kindes innerhalb der Gruppe und im Zusammenspiel mit anderen Erwachsenen.